Oldtimer-Sachverständigen Büro

Matthias Kemmer, MSc, MBA, LL.M.     c/o KEMMER & HEIN OHG/Speyer

Streitschlichtung

Werkstattpfusch. Kaufreue beim Kunden. Reklamationen. Uneinigkeiten. Verschiedene Sichtweisen. Hinterher anders als vorher bestellt. Explodierende Kosten. Stockende Arbeiten. Klamme Kunden. Missverständnisse.


Streit scheint vorprogrammiert. Gerichtliche Auseinandersetzungen drohen.


Am Ende wird es nach langen und letztlich für alle Beteiligten im Ergebnis unbefriedigenden Verfahren aussehen.

Vielfach lässt sich das vermeiden. Denn die einen machen letzlich auch nur mit viel Herzblut ihren Job, die anderen fröhnen einem durchaus aufwendigen, engagiertem und nicht zuletzt kostspieligem Hobby.

Über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Sachverständigenbereich haben uns gezeigt, dass auch andere und für alle Beteiligten zufriedenstellendere Lösungen gefunden werden können.

Denn so wie die einen weiterhin mit Freude ihrer Profession nachgehen wollen, möchten die anderen nicht die Lust an ihrem Klassiker verlieren.

Im Rahmen eines außergerichtlichen Mediationsverfahren engagieren wir uns dabei gerne als Vermittler zwischen den Parteien. *

Reden wir miteinander statt übereinander!



Dazu eine kurze Parabel aus früheren Zeiten, warum wir von einem Streitschlichtungsverfahren so überzeugt sind:

Zwei Kinder streiten um eine Orange.
Die Mutter will den Streit schlichten und teilt die Frucht mit dem Messer in zwei gleich große Hälften.
Der Streit ist beendet, dennoch sind beide Kinder traurig und weinen.
Was war geschehen? Nun, das eine Kind wollte die Orange auspressen und den Saft trinken. Das andere Kind wollte lediglich die Schale der Orange haben um eine Girlande daraus zu basteln.
Letztlich wäre es also nur um eine Frage der Vorgehensweise und der Reihenfolge gegangen, damit alle zufrieden sind und der Streit gütlich beendet werden kann. 








* Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 2 Abs. 1 und 2 durchführen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an zugelassene RechtsanwälteInnen.